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Auftraggeberhaftung: Wenn der Subunternehmer nicht zahlt

30. Juli 2026 · SubRadar Redaktion

Es ist die unbequemste Rechtsfrage im Baugewerbe: Ihr Subunternehmer führt die Sozialversicherungsbeiträge seiner Leute nicht ab — und die Einzugsstelle klopft bei Ihnen an. Kein Einzelfall, sondern System: Der Gesetzgeber hat die Haftung bewusst auf den Auftraggeber verlagert, weil der die Bonität seines Subs am besten prüfen kann.

§ 28e Abs. 3a SGB IV: die Bau-Sonderregel

Als Unternehmer des Baugewerbes haften Sie für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den ein eingesetzter Nachunternehmer nicht abführt — also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen, über die gesamte Einsatzzeit. Bei einem zehnköpfigen Trupp über Monate sind das schnell fünfstellige Beträge. Der praktische Schutz ist seit Jahren derselbe: die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle — vor Auftragsvergabe einholen und in der Regel quartalsweise neu anfordern.

§ 13 MiLoG: die Bürgenhaftung, die alle Branchen trifft

Unabhängig davon haften Sie nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG wie ein Bürge — unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage — für den Nettofehlbetrag des Mindestlohns, den irgendein Unternehmen der gesamten Nachunternehmer-Kette seinen Beschäftigten schuldet. Verschuldensunabhängig, in allen Branchen, auch bei Unter-Vergabe durch Ihren Sub. Zahlt der Sub seinen Leuten nicht den Mindestlohn, können diese direkt bei Ihnen klingeln.

Dazu: Ordnungswidrigkeiten bis 500.000 €

Verstöße gegen tarifliche Arbeitsbedingungen oder fehlende Urlaubskassenbeiträge sind nach § 23 AEntG Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldrahmen bis 500.000 €. Bei Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung zieht das SchwarzArbG denselben Rahmen. Die Beträge sind bewusst existenzgefährdend dimensioniert — der Gesetzgeber will, dass Sie prüfen, nicht dass Sie vertrauen.

Was das in der Praxis heißt

Sie können die Haftung nicht wegverhandeln — aber Sie können Ihre Sorgfalt dokumentieren: Schutzpaket pro Sub, Gültigkeitsdaten im Blick, Zahlungen erst bei vollständiger Akte. Genau dafür ist SubRadar gebaut: Ampel pro Nachunternehmer, Zahlungssperre bei fehlenden Nachweisen, Export als Sorgfalts-Nachweis. Keine Rechtsberatung — bei konkreten Haftungsfragen hilft ein Fachanwalt für Baurecht.

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