SubRadar Haftungsrisiko kostenlos prüfenHaftungsrisiko
Nachunternehmer-Compliance für das Baugewerbe

Nachunternehmer prüfen, bevor Sie zahlen.

Ab 275.000 € geschätztem Gesamtwert aller Bauleistungen eines Bauwerks haften Sie für die Beiträge Ihrer Nachunternehmer. SubRadar sammelt die Nachweise, die Ihre Sorgfalt belegen.

✓ Ampel 30 Tage vor Ablauf eines Nachweises✓ Zahlungssperre, solange ein Nachweis fehlt✓ Server in Deutschland

Nachunternehmer-Übersicht in SubRadar: zwei Baufirmen mit Ampel – eine gesperrt mit dem Vermerk „Zahlung sperren", eine freigegeben mit „Zahlung frei".
Aktuell kostenlos, ohne KreditkarteFeste Regeln nach dem Gesetz, kein SprachmodellServer in DeutschlandEin Dienst von Fristen24

Vier Risiken, eine Nachweisakte

Generalunternehmer und Bauträger haften für Versäumnisse ihrer Nachunternehmer, beim Mindestlohn nach Feststellung der Zollverwaltung unabhängig von eigenem Verschulden. SubRadar bündelt die Nachweise, die Sie im Streitfall entlasten.

§ 28e Abs. 3a SGB IV

Haftung wie ein selbstschuldnerischer Bürge für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag Ihres Nachunternehmers, ab 275.000 € geschätztem Gesamtwert aller Bauleistungen eines Bauwerks (Abs. 3d). Kein Verschulden bei Präqualifikation nach § 6a VOB/A (Abs. 3b) oder lückenlosen Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Abs. 3f).

§ 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG

Bürgenhaftung für das Nettoentgelt des Mindestlohns – für Ihren Auftragnehmer, dessen Nachunternehmer und einen von beiden beauftragten Verleiher. In allen Branchen und ohne Wertgrenze.

Bußgelder bis 500.000 €

§ 23 Abs. 2 AEntG und § 21 Abs. 2 MiLoG treffen den Auftraggeber mit bis zu 500.000 €. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG liegt darunter: bis zu 50.000 €.

Zahlungssperre als Hebel

SubRadar zeigt pro Sub, ob gezahlt werden darf: Erst wenn alle Nachweise gültig sind, geht die Ampel auf Grün – dokumentiert für jede Prüfung.

So funktioniert SubRadar

Drei Schritte vom ungeprüften Sub zur dokumentierten Sorgfalt.

  1. Subs anlegen

    Firma, Gewerk, Schutzpaket: Unbedenklichkeitsbescheinigung, SOKA-BAU, MiLoG-Verpflichtungserklärung, Handwerksrolle.

  2. Nachweise einsammeln

    Anforderungs-Schreiben per Klick, Gültigkeitsdaten erfassen, Abläufe 30 Tage vorher auf der Ampel sehen.

  3. Erst bei Grün zahlen

    Ampel und Zahlungssperre pro Sub – der JSON-Export ist Ihr Sorgfalts-Nachweis für jede Prüfung.

Live-Beispiel: Haftungs-Ampel in 30 Sekunden

Sub und Nachweis-Stand eingeben – SubRadar zeigt Ampel, Zahlungssperre und die offenen Nachweise. Beispielwerte – in der App verwalten Sie Ihre echten Subunternehmer.

Ihr Nachunternehmer

Angaben für die Prüfung:

Ihre Haftungs-Ampel erscheint hier.
So wird dieses Ergebnis berechnet
  • Bußgeldrahmen bis 500.000 € (§ 23 Abs. 2 AEntG, § 21 Abs. 2 MiLoG)

Die Angaben sind Rechtsstand und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall; die Fundstellen stehen daneben, damit Sie sie nachlesen können.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen gegen das AEntG?

Der Rahmen ist gestaffelt. Bis zu 500.000 € sieht § 23 AEntG nur für Absatz 1 Nummer 1 und für Absatz 2 vor (Absatz 3); Meldepflicht- und Aufzeichnungsverstöße liegen bei 50.000 € beziehungsweise 30.000 €. Für den gesetzlichen Mindestlohn gilt die Parallelnorm § 21 MiLoG. Das SchwarzArbG kennt diese Summe nicht: § 8 Absatz 5 endet bei 100.000 €.

Hafte ich für die Sozialversicherungs­beiträge meines Nachunternehmers?

Ja, im Baugewerbe. Nach § 28e Absatz 3a SGB IV haften Sie wie ein selbstschuldnerischer Bürge für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag Ihres Nachunternehmers, ab 275.000 € geschätztem Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen (Absatz 3d) und nicht ab Ihrer eigenen Auftragssumme. Ein Verschulden ist ausgeschlossen, solange eine Präqualifikation nach § 6a VOB/A (Absatz 3b) oder lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses vorliegen (Absatz 3f).

Hafte ich für den Mindestlohn meines Nachunternehmers?

Ja, und zwar branchenübergreifend. Nach § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG haften Sie wie ein Bürge unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage für das Nettoentgelt des Mindestlohns. Benannt sind Ihr Auftragnehmer, dessen Nachunternehmer und ein von beiden beauftragter Verleiher. Die Zollverwaltung stellt fest, dass diese Haftung unabhängig von eigenem Verschulden greift. Eine Wertgrenze gibt es nicht.

Welche Nachweise muss ich von einem Nachunternehmer anfordern?

Vier bilden das Standard-Schutzpaket: die lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 28e Absatz 3f SGB IV), der SOKA-BAU-Nachweis (§ 12 SokaSiG in Verbindung mit § 14 AEntG), die Mindestlohn-Verpflichtungserklärung (§ 13 MiLoG) und der Handwerksrollen-Eintrag (§ 1 Absatz 1 HwO, Pflicht des Nachunternehmers; die Vorlage beim Auftraggeber ist bewährte Praxis). Bei Personalüberlassung kommt die AÜ-Erlaubnis dazu, die am Bau nach § 1b Satz 1 AÜG aber meist gar nicht zulässig ist.

Wann darf ich Zahlungen an einen Nachunternehmer sperren?

SubRadar setzt die Ampel auf Rot und empfiehlt die Zahlungssperre, sobald ein Pflichtnachweis fehlt oder abgelaufen ist; 30 Tage vor Ablauf warnt sie vorab. Freigegeben heißt: alle Nachweise gültig. Ein Zurückbehalten von Abschlags- und Schlusszahlungen sollten Sie vertraglich vereinbaren – die Software dokumentiert Ihre Sorgfalt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was sich für Sie ändert

Heute

  • Nachweise liegen in Ordnern, E-Mails und auf dem Schreibtisch.
  • Abgelaufene Bescheinigungen fallen erst bei der Prüfung auf.
  • Zahlungen laufen raus, ohne dass jemand die Akte prüft.
  • Jeder schreibt Nachforderungen anders, Fristen bleiben unklar.

Mit SubRadar

  • Pro Sub eine Nachweis-Matrix mit vier Pflichtdokumenten.
  • Ampel: gesperrt, ablaufend ab 30 Tagen, freigegeben.
  • Zahlungssperre-Hinweis bei jedem Status außer freigegeben.
  • Anforderungsschreiben mit 14-Tage-Frist auf Knopfdruck erzeugt.

Aktuell kostenlos

Alles enthalten

Nutzen Sie derzeit sämtliche Funktionen kostenlos. Sie brauchen keine Kreditkarte und gehen kein Abonnement ein.

  • Sämtliche Funktionen, auch Export und Erinnerungen
  • Keine Kreditkarte, keine Zahlungsdaten
  • Kein Abonnement, keine Testphase, die sich verlängert
  • Ein kostenloses Konto brauchen Sie nur zum Speichern und für Erinnerungen

Das Konto ist kostenlos und erforderlich, damit Ihre Vorgänge und Fristen gespeichert werden können.

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Die Gebühren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Auszüge erheben die ausstellenden Stellen selbst.

Häufige Fragen

Wann hafte ich wirklich?

Zwei zentrale Fälle. Erstens die Beitragshaftung des Baugewerbes: § 28e Abs. 3a SGB IV, begrenzt durch die Schwelle des Abs. 3d und entlastbar über Abs. 3b und Abs. 3f. Zweitens die Bürgenhaftung für den Mindestlohn nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG – ohne Wertgrenze, in jeder Branche, und sie reicht über Ihren Auftragnehmer hinaus. Daneben stehen Ordnungswidrigkeiten: bis 500.000 € nach § 23 Abs. 2 AEntG und § 21 Abs. 2 MiLoG, bis 50.000 € nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG.

Welche Nachweise brauche ich?

Das Schutzpaket: lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstelle für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses (§ 28e Abs. 3f SGB IV), den SOKA-BAU-/Urlaubskassen-Nachweis (§ 12 SokaSiG i. V. m. § 14 AEntG), die Mindestlohn-Verpflichtungserklärung (vor Auftragsvergabe und bei jeder Vertragsverlängerung neu) und den Eintrag in der Handwerksrolle. Nur wenn der Sub Personal überlässt, kommt die AÜ-Erlaubnis dazu – am Bau ist die Überlassung nach § 1b Satz 1 AÜG aber meist gar nicht zulässig.

Was ist eine Zahlungssperre?

Sie behalten Abschlags- und Schlusszahlungen zurück, bis die Nachweisakte des Subs vollständig und gültig ist – am besten vertraglich vereinbart. SubRadar zeigt die Sperre automatisch: Steht die Ampel nicht auf Grün, heißt es „Zahlung sperren“; erst eine vollständige Akte gibt die Zahlung frei.

Gilt das auch außerhalb des Baugewerbes?

Teilweise: Die Mindestlohn-Haftung nach § 13 MiLoG gilt branchenübergreifend – jedes Unternehmen haftet für den Mindestlohn bei seinen Nachunternehmern. Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. 3a SGB IV trifft dagegen nur Unternehmer des Baugewerbes – und, über § 28e Abs. 3g SGB IV, die Kurier-, Express- und Paketbranche, dort ohne die Schwelle von 275.000 €. SubRadar ist auf die Baupraxis zugeschnitten.

Ersetzt SubRadar meinen Fachanwalt für Baurecht?

Nein. SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt bei der Auswahl und der laufenden Überwachung von Nachunternehmern – das ist bewährte Praxis, keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Haftungsfrage, einem Streit mit dem Sub oder einer Prüfung gehört Ihre Nachweisakte auf den Tisch eines Fachanwalts. SubRadar sorgt dafür, dass dort etwas Vollständiges liegt.

Bin ich mit einer grünen Ampel aus der Haftung raus?

Nein. Die Bürgenhaftung für den Mindestlohn nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG greift nach Feststellung der Zollverwaltung unabhängig von eigenem Verschulden, auch bei vollständiger Akte. Was eine gepflegte Akte leistet: Sie zeigt lückenlos, welche Nachweise Sie wann verlangt und geprüft haben. Grün heißt „Zahlung freigegeben“, nicht „Haftung ausgeschlossen“.

Fordert SubRadar die Bescheinigungen automatisch bei den Kassen an?

Nein. Sie hinterlegen die Nachweise mit Gültigkeitsdatum selbst; SubRadar überwacht den Ablauf und warnt 30 Tage vorher. Für fehlende oder abgelaufene Papiere erzeugt SubRadar einen fertigen Anforderungsbrief an den Nachunternehmer mit einer Frist von 14 Tagen. Absenden und die Echtheit der Dokumente prüfen müssen Sie selbst.

Der Sub ist längst auf der Baustelle und die Nachweise fehlen – zu spät für SubRadar?

Nein, aber es eilt. Legen Sie den Sub an, markieren Sie die fehlenden Nachweise, halten Sie Abschlags- und Schlusszahlung zurück und schicken Sie das Anforderungsschreiben. Die Haftung für bereits geleistete Arbeit verschwindet dadurch nicht – das ist ein Fall für den Fachanwalt. Ab sofort ist aber dokumentiert, dass Sie nachgefasst haben.

Wir arbeiten nur mit zwei Nachunternehmern. Ist das nicht überzogen?

Die Haftung hängt nicht an der Zahl Ihrer Subs – sie greift ab dem ersten, und beim Mindestlohn erfasst sie zusätzlich dessen Nachunternehmer und einen von beiden beauftragten Verleiher. Pro Sub führt das Schutzpaket vier Pflichtnachweise mit eigenen Ablaufdaten, dazu die AÜ-Erlaubnis bei Personalüberlassung. Wer das sauber im Ordner führt, kann das weiter tun; übersehen wird meist das Ablaufdatum.

Wichtig: SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Nachunternehmern (bewährte Praxis). Die Software ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – bei konkreten Haftungsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht. Das Live-Beispiel oben ist eine simulierte Prüfung mit Beispielwerten.

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).

SubRadar ist aktuell kostenlos – Sie können sofort anfangen.

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