§ 28e Abs. 3a SGB IV macht Sie als Unternehmer des Baugewerbes für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag Ihrer Subs haftbar; § 13 MiLoG lässt Sie wie ein Bürge für deren Mindestlohn einstehen. SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt: Schutzpaket-Nachweise, Haftungs-Ampel und Zahlungssperre — bevor die Einzugsstelle fragt.
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Generalunternehmer und Bauträger haften für Versäumnisse ihrer Nachunternehmer — verschuldensunabhängig. SubRadar bündelt die Nachweise, die Sie im Streitfall entlasten.
Haftung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den Ihr Nachunternehmer nicht abführt. Die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Ihr wichtigster Schutz.
Bürgenhaftung für den Nettofehlbetrag des Mindestlohns der gesamten Nachunternehmer-Kette — verschuldensunabhängig und in allen Branchen.
§ 23 AEntG (tarifliche Arbeitsbedingungen, Urlaubskassenbeiträge) und SchwarzArbG (Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung) — beide mit Bußgeldrahmen bis 500.000 €.
SubRadar zeigt pro Sub, ob gezahlt werden darf: Erst wenn alle Nachweise gültig sind, geht die Ampel auf Grün — dokumentiert für jede Prüfung.
Drei Schritte vom ungeprüften Sub zur dokumentierten Sorgfalt.
Sub und Nachweis-Stand eingeben — SubRadar zeigt Ampel, Zahlungssperre und die offenen Nachweise. Beispielwerte — in der App verwalten Sie Ihre echten Subunternehmer.
Angaben für die Prüfung:
Ab 39 €/Monat — ein Bruchteil einer einzigen Nachforderung der Einzugsstelle.
Wir starten in Kürze — die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.
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Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.
Zwei zentrale Fälle: Nach § 28e Abs. 3a SGB IV haften Sie als Unternehmer des Baugewerbes für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den ein eingesetzter Nachunternehmer nicht abführt. Nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG haften Sie zusätzlich wie ein Bürge (Verzicht auf die Einrede der Vorausklage) für den Nettofehlbetrag des Mindestlohns der gesamten Nachunternehmer-Kette — verschuldensunabhängig. Dazu kommen Ordnungswidrigkeiten nach § 23 AEntG und dem SchwarzArbG mit Bußgeldern bis 500.000 €.
Das bewährte Schutzpaket: die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (in der Regel quartalsweise neu anfordern), den SOKA-BAU-/Urlaubskassen-Nachweis, die Mindestlohn-Verpflichtungserklärung (vor Auftragsvergabe und bei jeder Vertragsverlängerung neu) und den Eintrag in der Handwerksrolle. Nur wenn der Sub Personal überlässt, kommt die AÜ-Erlaubnis dazu. SubRadar führt genau diese Matrix pro Sub.
Sie behalten Abschlags- und Schlusszahlungen zurück, bis die Nachweisakte des Subs vollständig und gültig ist — am besten vertraglich vereinbart. SubRadar zeigt die Sperre automatisch: Steht die Ampel nicht auf Grün, heißt es „Zahlung sperren"; erst eine vollständige Akte gibt die Zahlung frei.
Teilweise: Die Mindestlohn-Haftung nach § 13 MiLoG gilt branchenübergreifend — jedes Unternehmen haftet für den Mindestlohn bei seinen Nachunternehmern. Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. 3a SGB IV ist dagegen eine Besonderheit des Baugewerbes. SubRadar ist auf die Baupraxis zugeschnitten, die Schutzpaket-Logik hilft aber in jeder Branche.
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