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Nachweise

Freistellungs­bescheinigung: der Widerruf kommt nicht zu Ihnen

5. September 2026 · 4 Min. Lesezeit · SubRadar Redaktion
Kurzantwort

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG belegt einen Zeitpunkt, keinen Zustand: Der Widerruf einer allgemeinen Bescheinigung wird dem Leistungsempfänger nicht mitgeteilt, und nach einer Rücknahme nach § 130 AO ist der Abzug nachzuholen.

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist der Nachweis, der den Steuerabzug von 15 Prozent abwendet. Sie hat eine Eigenschaft, die in der Ablage nicht sichtbar wird: Der Widerruf einer allgemeinen Bescheinigung wird dem Leistungsempfänger nicht mitgeteilt. Wer die Kopie im Ordner hat, hat damit einen Nachweis über einen Zeitpunkt und nicht über einen Zustand. Dieser Beitrag zeigt, was daraus für die Prüfroutine folgt.

Wofür die Bescheinigung steht

§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG verpflichtet den Leistungsempfänger einer Bauleistung, 15 Prozent der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bemessungsgrundlage ist der Bruttobetrag. Von der Pflicht befreien zwei Freigrenzen nach § 48 Abs. 2 Satz 1 EStG (5.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro) und die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.

Die Haftung dahinter ist verschuldensunabhängig: Wird nicht einbehalten und abgeführt, haftet der Leistungsempfänger nach § 48a Abs. 3 Satz 1 EStG. Angemeldet wird bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung erbracht wurde (§ 48a Abs. 1 EStG).

Verschuldensunabhängig heißt: guter Glaube schützt nicht von selbst

Die Haftung setzt keinen Vorwurf voraus. Was schützt, ist die im Zeitpunkt der Zahlung gültige Bescheinigung.

Deshalb ist ihr Stand zum Zahlungszeitpunkt die entscheidende Frage, nicht der Stand zum Vertragsschluss.

Die Stelle, an der die Ablage versagt

§ 48b Abs. 4 EStG betrifft die auf bestimmte Bauleistungen beschränkte Bescheinigung. Für die allgemeine Bescheinigung gibt es keine entsprechende Mitteilung an den Leistungsempfänger: Wird sie widerrufen, erfährt er es nicht.

Und nach einer Rücknahme der Bescheinigung nach § 130 AO ist der Steuerabzug für bereits erbrachte Gegenleistungen nachzuholen. Die Kopie im Ordner ist damit ein Beleg dafür, dass an einem bestimmten Tag eine gültige Bescheinigung vorlag, und für nichts darüber hinaus.

Sie belegt
  • Dass zum Ausstellungszeitpunkt eine Freistellung bestand
  • Die Gültigkeitsdauer, die auf ihr steht
  • Die Sicherheitsnummer für die Abfrage
Ein Nachweis über einen Zeitpunkt.
Sie belegt nicht
  • Dass sie im Zeitpunkt Ihrer Zahlung noch gilt
  • Dass sie nicht widerrufen wurde
  • Dass sie nicht nach § 130 AO zurückgenommen wurde
Kein Nachweis über einen Zustand.
Was die Bescheinigung leistet und was nicht

Die Routine, die den Unterschied macht

Aus der Eigenschaft folgt eine einfache Regel: geprüft wird nicht bei Vertragsschluss, sondern vor jeder Zahlung. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt dafür eine elektronische Abfrage bereit; benötigt werden die Steuernummer des Leistenden und die Sicherheitsnummer der Bescheinigung.

  1. Bescheinigung im Vorgang haben Kopie mit Gültigkeitsdauer und Sicherheitsnummer, dem Nachunternehmer zugeordnet.
  2. Gültigkeit elektronisch abfragen Vor der Zahlung, nicht vor dem Auftrag. Ergebnis mit Datum ablegen.
  3. Ergebnis dokumentieren Auch das negative: Ohne gültige Bescheinigung wird einbehalten und angemeldet.
  4. Ablaufdatum überwachen Bescheinigungen laufen aus. Eine Erinnerung 30 Tage vorher verhindert die Lücke im laufenden Auftrag.
Vier Schritte vor der Zahlung

Der vierte Schritt ist derselbe Mechanismus, mit dem SubRadar die übrigen Nachweise führt: Ampel auf gesperrt, ablaufend innerhalb von 30 Tagen oder freigegeben, und eine Zahlungssperre für alles, was nicht freigegeben ist. Wie die Routine für die anderen Nachweise aussieht, steht im Beitrag Ablaufende Nachweise: die 30-Tage-Routine.

Was die Zahlungssperre trägt

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die den fehlenden Nachweis zum Zurückbehaltungsgrund macht. Die Grundlage kommt aus dem Vertrag, gestützt auf § 273 Abs. 1 BGB, § 320 Abs. 1 BGB, § 632a Abs. 1 BGB oder § 641 Abs. 3 BGB. Wer ohne Grundlage einbehält, gerät selbst in Verzug: § 286 BGB, Zinsen nach § 288 BGB, dazu die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB.

Eine vorformulierte Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB. Die Vertragsgestaltung gehört deshalb vor den ersten Auftrag und nicht in den Streit; unser Beitrag Zahlung sperren: Nachunternehmer-Nachweise vorher regeln beschreibt, was in die Klausel gehört.

Ob das Schutzpaket von SubRadar um die Freistellungsbescheinigung als fünften Dokumenttyp erweitert wird, ist eine Produktentscheidung des Betreibers und bis dahin nicht gebaut. Die vier vorhandenen Nachweistypen bleiben davon unberührt.

Häufige Fragen

Erfahre ich, wenn die Freistellungs­bescheinigung meines Nachunternehmers widerrufen wird?

Bei der allgemeinen Freistellungsbescheinigung nicht. § 48b Abs. 4 EStG betrifft die auf bestimmte Bauleistungen beschränkte Bescheinigung; für die allgemeine ist keine Mitteilung an den Leistungsempfänger vorgesehen. Deshalb wird vor jeder Zahlung elektronisch abgefragt.

Wie hoch ist der Steuerabzug ohne Bescheinigung?

15 Prozent der Gegenleistung, bemessen vom Bruttobetrag (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Angemeldet und abgeführt wird bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung erbracht wurde (§ 48a Abs. 1 EStG).

Gibt es Freigrenzen?

Ja, nach § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG bei 5.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro. Ob sie greifen, hängt vom Einzelfall ab; die Prüfung ersetzt die Bescheinigung nicht, wenn die Grenze überschritten wird.

Was passiert bei einer Rücknahme der Bescheinigung?

Nach einer Rücknahme gemäß § 130 AO ist der Steuerabzug für bereits erbrachte Gegenleistungen nachzuholen. Die Haftung nach § 48a Abs. 3 Satz 1 EStG ist verschuldensunabhängig.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG belegt einen Zeitpunkt, keinen Zustand: Der Widerruf einer allgemeinen Bescheinigung wird dem Leistungsempfänger nicht mitgeteilt, und nach einer Rücknahme nach § 130 AO ist der Abzug nachzuholen.

Geprüft wird deshalb vor jeder Zahlung, nicht bei Vertragsschluss. Ohne gültige Bescheinigung werden 15 Prozent einbehalten und bis zum zehnten Tag des Folgemonats angemeldet.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Angaben dokumentieren Sorgfalt – die Haftungsprüfung im Einzelfall bleibt Aufgabe des Auftraggebers.

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