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Dürfen Sie die Rechnung dieses Nachunternehmers freigeben?

Die Frage stellt sich am Zahltag, und dann ist keine Zeit, fünf Ordner zu durchsuchen. Der Prüfer rechnet dieselbe Ampel wie die App: Ein fehlender oder abgelaufener Nachweis sperrt, ein Nachweis mit weniger als 30 Tagen Restlaufzeit warnt. Was die Ampel nicht sagt, ist, ob Sie zurückbehalten dürfen.

Je Nachweis ein Gültigkeitsdatum im Format JJJJ-MM-TT, das Wort „unbefristet“ oder nichts, wenn er nicht vorliegt. Gerechnet wird gegen den heutigen Tag des Servers. Es wird nichts gespeichert.

Ihre Ampel erscheint hier.

So geht es

  1. Gültigkeit je Nachweis eintragenEin Datum im Format JJJJ-MM-TT, das Wort unbefristet oder gar nichts. Ein leeres Feld heißt: Der Nachweis liegt nicht vor.
  2. Überlassung angebenÜberlässt der Nachunternehmer Personal, gehört die AÜ-Erlaubnis zum Paket und wird mitbewertet. Sonst bleibt sie außen vor.
  3. Ampel lesenGesperrt, wenn etwas fehlt oder abgelaufen ist. Ablaufend, wenn ein Nachweis in 30 Tagen oder weniger endet. Freigegeben nur, wenn alles vorliegt und keiner davon in Sicht ist.
  4. Entscheidung festhaltenIn der App wird die Zahlungsentscheidung mit dem damaligen Ampelstand protokolliert. Das ist der Beleg, den Sie im Streitfall brauchen, und nicht die Erinnerung an einen Freitagnachmittag.

Warum ein ablaufender Nachweis schon sperrt

Gültigkeit ist kein Zustand, sondern ein Datum. Ein Nachweis, der in zwei Wochen endet, deckt den Zeitraum nicht mehr ab, in dem Ihre Abschlagsrechnung fällig wird, und die Beschaffung dauert. Deshalb kennt die Ampel den Zustand „ablaufend“ mit 30 Tagen Vorlauf, und deshalb steht dort die Zahlungssperre und keine Entwarnung.

Für die Exkulpation kommt es ohnehin auf die Lückenlosigkeit an: § 28e Abs. 3f SGB IV verlangt lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses, und der Verschuldensausschluss über die Präqualifikation gilt nur, soweit und solange sie besteht. Eine Lücke von drei Wochen ist eine Lücke.

Was die Ampel nicht entscheidet

Ob Sie eine Zahlung zurückbehalten dürfen, sagt sie nicht. Für den fehlenden Nachweis gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die das Zurückbehalten erlaubt. § 273 Abs. 1 BGB setzt einen fälligen Gegenanspruch aus demselben rechtlichen Verhältnis voraus; die Grundlage muss aus Ihrem Vertrag kommen. Wer ohne diese Abrede einbehält, gerät selbst in Verzug.

Die Ampel ist deshalb eine Aussage über Ihre Nachweisakte und über nichts sonst. Sie sagt, wie Ihre Sorgfalt dokumentiert ist. Was daraus für den Zahlungslauf folgt, entscheidet der Vertrag, den Sie vorher geschlossen haben.

Der Turnus färbt die Ampel nicht

Dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Regel quartalsweise neu angefordert wird, ist bewährte Praxis. Kein Gesetz nennt diesen Rhythmus. Deshalb erscheint der Turnushinweis grau neben dem betroffenen Nachweis und geht nicht in den Ampelstatus ein: Eine Warnfarbe für eine Empfehlung wäre eine Verschärfung, und wer sie einmal gesehen hat, glaubt der nächsten Warnung weniger.

Häufige Fragen

Was bedeutet „unbefristet“?

Dass der Nachweis kein Ablaufdatum trägt, etwa eine Verpflichtungserklärung oder ein Handwerksrollen-Eintrag. Er zählt dann dauerhaft als vorliegend. Für befristete Nachweise wäre die Angabe eine Fehlinformation, die die Ampel grün färbt, obwohl das Papier alt ist.

Warum steht kein Datum in der Zukunft zur Auswahl?

Weil das Feld ein Gültigkeitsdatum aufnimmt und kein Wunschdatum. Der Bezugstag, gegen den gerechnet wird, kommt vom Server und lässt sich nicht mitschicken; sonst könnte sich jeder Aufrufer die Ampel bestellen, die er gerade braucht.

Rechnet die App anders als diese Seite?

Nein. Beide rufen dieselbe Bewertungsfunktion im Regelwerk auf. Eine zweite Ampel neben der App wäre die Gelegenheit, dieselbe Lage zweimal verschieden zu beantworten, und genau die gibt es hier nicht.

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