Welche Nachweise brauchen Sie von diesem Nachunternehmer?
Vier Nachweise gehören zum Standard, ein fünfter kommt dazu, sobald Personal überlassen wird. Wichtiger als die Liste ist die Trennung dahinter: Zwei Nachweise stehen auf einer Haftungsnorm, einer auf einer Beitragsnorm, und einer ist bewährte Praxis der sorgfältigen Auswahl.
Das Paket kommt aus demselben Regelwerk wie die App. Gesetzliche Grundlage und bewährte Praxis stehen getrennt. Es wird nichts gespeichert.
Ihr Schutzpaket erscheint hier.
So geht es
- Überlassung klärenÜberlässt der Nachunternehmer Personal, kommt die AÜ-Erlaubnis dazu. Das ist der einzige Punkt, an dem sich das Paket überhaupt unterscheidet.
- Paket erzeugenZu jedem Nachweis stehen die Fundstelle und der Praxishinweis, und es steht dabei, ob er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder bewährte Praxis ist.
- Schreiben kopierenDer Entwurf des Anforderungsschreibens setzt eine Frist von 14 Tagen und nennt zu jedem Nachweis den Rechtsbezug. Er ist wortgleich mit dem, was die App verschickt.
- Fristen führenEin Nachweis ohne Ablaufdatum ist eine Momentaufnahme. In der App bekommt jeder Nachweis seine Gültigkeit, und die Ampel sperrt die Zahlung, bevor jemand danach fragt.
Warum das Paket nicht am Gewerk hängt
Ein Elektriker braucht dieselben Nachweise wie ein Rohbauer. Die Normen, aus denen sie folgen, kennen keine Gewerkeliste: § 28e Abs. 3a SGB IV stellt auf Bauleistungen ab, § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG auf Werk- und Dienstleistungen überhaupt. Wer je Gewerk eine andere Liste ausgibt, müsste sie belegen können.
Unterschiedlich ist allein die AÜ-Erlaubnis: Sie kommt hinzu, wenn der Nachunternehmer Personal überlässt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG). Das Gewerkfeld dient deshalb der Zuordnung in Ihrer eigenen Akte und nicht der Rechenlogik.
Gesetzliche Grundlage und bewährte Praxis stehen getrennt
Der Eintrag in der Handwerksrolle ist der Punkt, an dem beides gern verwechselt wird. Eine Pflicht des AUFTRAGGEBERS, sich den Eintrag vorlegen zu lassen, kennt § 28e SGB IV nicht; die Vorlage ist bewährte Praxis der sorgfältigen Auswahl. Der Eintrag SELBST ist dagegen Pflicht des Nachunternehmers: § 1 Abs. 1 HwO gestattet den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nur den in der Handwerksrolle Eingetragenen.
Ebenso beim Turnus. Dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Regel quartalsweise neu angefordert wird, ist Praxisempfehlung. Einen Rhythmus nennt § 28e Abs. 3f SGB IV nicht; er verlangt lückenlose Bescheinigungen für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses, und § 108b SGB IV nennt für die Rückmeldung der Einzugsstellen nur „unverzüglich“. Deshalb steht der Turnus in SubRadar grau neben der Ampel und färbt sie nicht.
Was ein Nachweis leistet und was nicht
Ein vollständiges Paket ist keine Enthaftung. Für die Sozialversicherungsbeiträge gibt es zwar einen gesetzlich benannten Weg, das Verschulden auszuschließen: die Präqualifikation nach den Eignungsvoraussetzungen des § 6a VOB/A (§ 28e Abs. 3b Satz 2 SGB IV) oder ersatzweise lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses (§ 28e Abs. 3f SGB IV), für die Unfallversicherung ergänzt um eine qualifizierte Bescheinigung des Unfallversicherungsträgers (§ 150 Abs. 3 Satz 2 SGB VII).
Für die Bürgenhaftung beim Mindestlohn gibt es diesen Weg nicht: § 13 MiLoG und § 14 AEntG kennen keinen Entlastungsbeweis. Und die SOKA-BAU-Bescheinigung sagt in ihrem eigenen Muster wörtlich, dass eine Befreiung von der Auftraggeberhaftung nach § 14 AEntG mit ihr nicht verbunden ist. Was das Paket leistet, ist der Beleg Ihrer Sorgfalt, und der wirkt genau dort, wo das Gesetz nach Verschulden fragt.
Häufige Fragen
Welche vier Nachweise sind der Standard?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge, der Nachweis über die Urlaubskassenbeiträge des Sozialkassenverfahrens, die Mindestlohn-Verpflichtungserklärung und der Handwerksrollen-Eintrag. Die AÜ-Erlaubnis kommt bei Personalüberlassung hinzu.
Wer beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Der Nachunternehmer selbst. § 108b Satz 1 SGB IV richtet sich an den Arbeitgeber, der sie elektronisch bei den betroffenen Einzugsstellen beantragt; die Einzugsstellen melden sie unverzüglich elektronisch zurück. Als Auftraggeber können Sie sie anfordern, nicht selbst ziehen.
Reicht es, das Paket einmal bei Vertragsschluss einzuholen?
Für den Exkulpationsweg nicht. § 28e Abs. 3f SGB IV verlangt lückenlose Bescheinigungen für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses, und der Verschuldensausschluss durch Präqualifikation gilt nach § 28e Abs. 3b Satz 2 SGB IV nur, soweit und solange sie besteht.
Alle Funktionen inklusive. Keine Kreditkarte.
Schutzpaket je Nachunternehmer führenDieselbe Liste wie in der App · Rechnet ohne Konto · Es wird nichts gespeichert
SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Nachunternehmern (bewährte Praxis). Die Software ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – bei konkreten Haftungsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht.