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Start · Die Verpflichtungserklärung für Ihren Nachunternehmer

Die Verpflichtungs­erklärung für Ihren Nachunternehmer

Die Erklärung nimmt Ihnen die Bürgenhaftung nicht ab. Sie tut etwas anderes: Sie macht die Pflicht zum Vertragsinhalt, verpflichtet den Nachunternehmer, seine eigenen Nachunternehmer ebenso zu binden, und gibt Ihnen einen Anspruch auf Nachweis. Ohne diese Kettenklausel endet Ihre Vereinbarung beim direkten Vertragspartner.

Die Eingaben werden ausschließlich in die Platzhalter der Vorlage gesetzt. Ort, Datum und Unterschrift bleiben offen. Es wird nichts gespeichert.

Ihr Entwurf erscheint hier.

So geht es

  1. Namen eintragenNachunternehmer und Auftraggeber sind Pflicht, Anschrift und Projekt sind freiwillig. Was Sie weglassen, bleibt als sichtbarer Platzhalter im Text stehen.
  2. Entwurf erzeugenDie Eingaben werden in die Vorlage gesetzt und nirgends gespeichert. Ort, Datum und Unterschrift bleiben offen: Beides setzt der Unterzeichnende selbst.
  3. Vor der Vergabe einholenDer richtige Zeitpunkt ist vor Auftragsvergabe, und erneut bei jeder Vertragsverlängerung. Das ist bewährte Praxis, keine gesetzliche Frist.
  4. Ablage führenEine Erklärung, die niemand wiederfindet, ist kein Beleg. In der App liegt sie in der Akte des Nachunternehmers, mit Datum und mit der Ampel darüber.

Was die Erklärung leistet

Sie ist ein Vertragsdokument, keine Enthaftung. § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG kennt keinen Entlastungsbeweis: Es gibt dort keine Bescheinigung, keine Bürgschaft und keinen Compliance-Nachweis, der die Haftung aufhebt. Was die Erklärung schafft, ist eine eigene vertragliche Grundlage: Der Nachunternehmer schuldet Ihnen die Zahlung des Mindestlohns und den Nachweis darüber, und er schuldet Ihnen die Weitergabe dieser Pflicht an seine eigenen Nachunternehmer.

Das ist mehr als Symbolik. Ohne eine solche Abrede haben Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner keinen Anspruch auf Lohnunterlagen, und ohne Kettenklausel endet Ihre Vereinbarung bei ihm, während die gesetzliche Haftung nach § 14 Satz 1 AEntG auch den Nachunternehmer Ihres Nachunternehmers und einen von beiden beauftragten Verleiher erfasst.

Der Hintergrund, der im Text steht

Der Entwurf trägt einen Absatz zur Rechtslage, und der gehört hinein: Ein Nachunternehmer, der unterschreiben soll, hat ein Recht darauf zu wissen, warum. Sie haften wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, für das Mindestentgelt der Kette. Der Haftungsbetrag ist nach § 14 Satz 2 AEntG das Nettoentgelt, also der nach Abzug von Steuern und Beiträgen auszuzahlende Betrag.

Dass diese Haftung unabhängig von eigenem Verschulden greift, steht nicht im Normtext; die Zollverwaltung spricht es so aus. Und sie kennt keine Wertgrenze: Die 275.000 € des § 28e Abs. 3d SGB IV gehören zur Beitragshaftung für ein Bauwerk und nicht hierher.

Häufige Fragen

Muss die Erklärung schriftlich sein?

Eine Formvorschrift dafür kennt das Gesetz nicht, weil das Gesetz die Erklärung überhaupt nicht verlangt. Sie ist ein Beleg, und ein Beleg, den man nicht vorlegen kann, ist keiner. Schriftlich und unterschrieben ist deshalb die Empfehlung, nicht die Pflicht.

Ersetzt sie die Prüfung der Lohnunterlagen?

Nein. Sie verschafft Ihnen den Anspruch, sie zu verlangen. Ob Sie ihn ausüben, entscheidet Ihre eigene Sorgfalt; die Bürgenhaftung greift unabhängig davon, ob Sie geprüft haben.

Was ist mit dem Ort und dem Datum im Entwurf?

Die bleiben bewusst offen. Ein vorausgefülltes Datum wäre eine Angabe über einen Vorgang, den es noch nicht gegeben hat, und die Unterschriftzeile gehört dem, der unterschreibt.

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Text mit Kettenklausel · Rechnet ohne Konto · Es wird nichts gespeichert

SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Nachunternehmern (bewährte Praxis). Die Software ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – bei konkreten Haftungsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht. Der Entwurf ist ein Textbaustein zum Kopieren; ob er für Ihren Vertrag passt, klären Sie mit einem Fachanwalt.