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Nachweise anfordern: das Schreiben mit Frist

Ein Anruf hinterlässt keine Spur. Ein Schreiben mit Datum, Frist und Rechtsbezug ist der Beleg, dass Sie angefordert haben, und es macht dem Empfänger klar, warum. Der Entwurf hier ist wortgleich mit dem, was SubRadar aus der App verschickt.

Das Schreiben ist wortgleich mit dem, das die App verschickt. Die Frist rechnet vom heutigen Tag des Servers. Es wird nichts gespeichert.

Ihr Schreiben erscheint hier.

So geht es

  1. Empfänger nennenFirma und, wenn bekannt, der Ansprechpartner. Beides steht nur im erzeugten Text und wird nirgends abgelegt.
  2. Nachweise wählenWas fehlt oder abgelaufen ist. Zu jedem gewählten Nachweis nennt das Schreiben den Rechtsbezug, damit der Empfänger die Anforderung einordnen kann.
  3. Frist setzenDer Entwurf rechnet 14 Tage ab dem heutigen Tag und nennt das Datum ausgeschrieben. Eine Frist ohne Datum ist keine Frist.
  4. NachhaltenIn der App geht die Anforderung als Mail hinaus, der Nachunternehmer meldet über einen Link ohne Konto zurück, und der Rücklauf landet direkt in der Akte.

Was die Bescheinigung leistet

Seit § 28e Abs. 3f SGB IV ist sie mehr als ein Indiz. Der Unternehmer kann den Nachweis nach Absatz 3b Satz 2 anstelle der Präqualifikation auch für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses durch Vorlage von lückenlosen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Einzugsstellen erbringen. Sie ist damit der zweite gesetzlich benannte Weg, das Verschulden auszuschließen, und für kleine Nachunternehmer ohne Präqualifikation der praktisch wichtigere.

Zwei Merkmale dürfen dabei nicht wegfallen: lückenlos und für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses. Und der Weg deckt die Sozialversicherung nur zusammen mit einer zweiten Bescheinigung ab: § 150 Abs. 3 Satz 2 SGB VII verlangt für den Nachweis nach § 28e Abs. 3f SGB IV zusätzlich eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Unfallversicherungsträgers, im Bau in der Regel der BG BAU.

Und was sie nicht leistet

Sie bildet den Stand ihres Ausstellungstages ab und sagt über den Tag Ihrer Zahlung nichts. Ausgestellt wird sie von der zuständigen Einzugsstelle, also der Krankenkasse, bei der die Beschäftigten Ihres Nachunternehmers versichert sind; bei mehreren Kassen heißt lückenlos deshalb auch: von allen betroffenen Einzugsstellen.

Für die Bürgenhaftung beim Mindestlohn hilft sie gar nicht. § 13 MiLoG und § 14 AEntG kennen keinen Entlastungsbeweis, und die Übertragung der Exkulpation auf diese Haftung wäre ein Versprechen ohne Grundlage. Auch die Aufzeichnungspflicht des § 28f Abs. 1a SGB IV entfällt im Baugewerbe nicht: Die Ruhensregelung des Satzes 2 gilt nach ihrem Wortlaut ausschließlich für das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste.

Wer sie beantragt

Der Nachunternehmer, nicht Sie. § 108b Satz 1 SGB IV richtet sich an Arbeitgeber, insbesondere an Nachunternehmer und beauftragte Verleiher: Sie beantragen die Bescheinigungen elektronisch bei den betroffenen Einzugsstellen mit einem einheitlichen Datensatz. Nach Satz 2 melden die Einzugsstellen sie unverzüglich elektronisch an den antragstellenden Unternehmer zurück. Eine Bearbeitungsfrist in Tagen nennt der Normtext nicht.

Für Ihr Schreiben heißt das: Sie fordern an, Sie ziehen nicht selbst. Die Frist von 14 Tagen im Entwurf ist deshalb eine vertragliche Setzung und keine gesetzliche Frist, und sie ist bewusst so bemessen, dass der elektronische Weg sie hergibt.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich anfordern?

Einen Turnus nennt das Gesetz nicht. § 28e Abs. 3f SGB IV verlangt Lückenlosigkeit für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses. Die verbreitete quartalsweise Anforderung ist bewährte Praxis, und sie steht in SubRadar ausdrücklich als solche da.

Was, wenn der Nachunternehmer nicht reagiert?

Dann haben Sie zumindest den Beleg, dass Sie angefordert haben, und Sie stehen vor einer Entscheidung im Zahlungslauf. Ob Sie zurückbehalten dürfen, hängt an Ihrem Vertrag: Für den fehlenden Nachweis gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die das Zurückbehalten erlaubt.

Genügt eine Bescheinigung für den ganzen Auftrag?

Dem Wortlaut nicht. Lückenlos für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses heißt, dass der Zeitraum abgedeckt sein muss, nicht der Tag des Vertragsschlusses. Bei einem Auftrag über acht Monate ist eine einzelne Bescheinigung vom Anfang keine lückenlose Abdeckung.

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Frist von 14 Tagen · Rechnet ohne Konto · Es wird nichts gespeichert

SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Nachunternehmern (bewährte Praxis). Die Software ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – bei konkreten Haftungsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht.