Was Ihre Bürgenhaftung für den Mindestlohn kosten kann
Diese Haftung hat keine Wertgrenze, keine Branchenausnahme und keinen Entlastungsbeweis. Sie greift, sobald ein Nachunternehmer seinen Leuten weniger zahlt als den maßgeblichen Mindestlohn, und die Beschäftigten können sich unmittelbar an Sie halten. Der Rechner nennt die Größenordnung, nicht die Haftungssumme.
Der maßgebliche Satz kommt vom Bezugstag des Servers, nicht aus diesem Formular. Es wird nichts gespeichert.
Ihre Schätzung erscheint hier.
So geht es
- Einsatz beschreibenWie viele Beschäftigte des Nachunternehmers, wie viele Stunden im Monat und über wie viele Monate. Das sind die Größen, aus denen sich ein Fehlbetrag aufbaut.
- Gezahlten Satz eintragenWas tatsächlich je Stunde gezahlt wurde. Der maßgebliche Satz kommt nicht aus dem Formular, sondern vom Bezugstag des Servers, damit sich niemand seinen Wunschsatz mitschicken kann.
- Branche wählenVorrangige Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehen dem allgemeinen Satz vor (§ 1 Abs. 3 MiLoG). Belegt geführt wird hier die Gebäudereinigung, Lohngruppe 1.
- VorsorgenGegen diese Haftung hilft kein Papier, aber eine Verpflichtungserklärung mit Kettenklausel und ein Vertrag, der die Zahlung an den Nachweis knüpft. Beides führt SubRadar je Nachunternehmer.
Warum die Rechnung eine Schätzung bleibt
§ 14 Satz 2 AEntG begrenzt den Haftungsbetrag auf das Mindestentgelt nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung, also auf das Nettoentgelt. Wer mit der Bruttodifferenz rechnet, überzeichnet das Risiko. Die tatsächliche Haftung liegt darunter, aber nicht bei null.
Der maßgebliche Satz steht außerdem nicht im Gesetz. § 1 Abs. 2 MiLoG nennt weiterhin 12 Euro; die geltende Höhe wird durch Rechtsverordnung festgesetzt. Nach § 1 MiLoV5 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto je Zeitstunde. Der Rechner sucht die Stufe, die am Bezugstag gilt, statt eine Zahl festzuschreiben.
Wie weit die Kette reicht, und wen sie trifft
§ 13 MiLoG regelt die Haftung nicht selbst, sondern ordnet die entsprechende Anwendung des § 14 AEntG an. Dessen Satz 1 nennt namentlich den beauftragten Unternehmer, einen Nachunternehmer und einen von einem der beiden beauftragten Verleiher. Wie weit die Haftung darüber hinausreicht, ergibt der Wortlaut nicht; die Formel von der gesamten Kette in unbegrenzter Tiefe steht so nicht im Gesetz.
Sie haften wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Die Beschäftigten müssen also nicht erst gegen ihren Arbeitgeber vollstrecken, sondern können sich direkt an Sie wenden. Dass diese Haftung unabhängig von eigenem Verschulden greift, steht nicht im Normtext, sondern spricht die zuständige Zollverwaltung so aus.
Nicht jeder Auftraggeber ist Unternehmer im Sinne der Norm. Nach der einschränkenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wiedergegeben von der Zollverwaltung, haftet nur, wer eine eigene vertragliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten weitergibt oder erfüllt. Das ist Auslegung und bleibt eine Frage des Einzelfalls.
Was nicht hilft
Weder § 13 MiLoG noch § 14 AEntG kennen einen Entlastungsbeweis. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Präqualifikation, Freistellungserklärungen oder Compliance-Nachweise entlasten hier nicht. Die Exkulpation über Präqualifikation oder lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen gehört allein zur Beitragshaftung nach § 28e SGB IV, und wer sie überträgt, verspricht eine Entlastung, die es nicht gibt.
Ebenso wenig hilft eine Wertgrenze: Die Mindestlohnhaftung kennt keine Umsatz- oder Auftragswertschwelle. Was bleibt, ist die Auswahl des Nachunternehmers, eine schriftliche Verpflichtung mit Kettenklausel und ein Vertrag, der die Zahlung an den Nachweis knüpft.
Häufige Fragen
Gilt die Haftung auch außerhalb des Baugewerbes?
Ja. § 14 AEntG nimmt im Wortlaut keinen Wirtschaftszweig aus, und § 13 MiLoG erklärt ihn für den gesetzlichen Mindestlohn allgemein für anwendbar. Die Beitragshaftung nach § 28e Abs. 3a SGB IV ist dagegen an das Baugewerbe gebunden.
Was gilt, wenn ein Branchenmindestlohn höher ist?
Dann gilt er. § 1 Abs. 3 MiLoG lässt Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgehen, soweit sie den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Im Baugewerbe kann der maßgebliche Stundenlohn deshalb über dem allgemeinen Satz liegen; dieser Rechner führt nur belegte Sätze.
Kann ich das Risiko versichern oder abbedingen?
Das entscheidet kein Rechner. Der Wortlaut kennt keinen Ausschluss, und ob eine vertragliche Freistellung im Innenverhältnis trägt, ist eine Frage für einen Fachanwalt. Nach außen bleibt der Anspruch der Beschäftigten unberührt.
Wie lange kann ich in Anspruch genommen werden?
Zur Verjährung des Bürgenanspruchs sagt diese Seite nichts. Die im Vertrieb verbreiteten Fristen sind im Repository nicht belegt, und eine unbelegte Frist in einem Compliance-Text ist schlimmer als eine fehlende.
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Verpflichtungserklärungen lückenlos führenRechnet ohne Konto · Der Satz kommt vom Bezugstag des Servers · Es wird nichts gespeichert
SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Nachunternehmern (bewährte Praxis). Die Software ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – bei konkreten Haftungsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht. Die Rechnung ist eine Schätzung der Größenordnung und keine Haftungssumme.