Was im Vertrag stehen muss, bevor Sie eine Zahlung zurückhalten
Die Ampel steht auf Rot, die Abschlagsrechnung liegt im Zahlungslauf, und jetzt zeigt sich, ob jemand vor Monaten an diesen Tag gedacht hat. Für den fehlenden Nachweis gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die das Zurückbehalten erlaubt. Die Grundlage muss aus dem Vertrag kommen, und dieser Prüfer zeigt, was daran fehlt.
Sechs Fragen zur Vertragslage. Was nicht angekreuzt ist, gilt als nicht geregelt. Es wird nichts gespeichert, und es kommt keine Klausel zum Abschreiben heraus.
Ihre offenen Punkte erscheinen hier.
So geht es
- Vertrag danebenlegenSechs Fragen, sechs Blicke in Ihre Vertragsunterlagen. Was Sie nicht ankreuzen, gilt als nicht geregelt, und das ist der ehrlichere Ausgangspunkt.
- Offene Punkte lesenZu jedem offenen Punkt steht, warum er zählt, und wo eine Norm daran hängt, steht sie dabei. Der wichtigste ist die Folge einer Nachweislücke für Abschlags- und Schlusszahlung.
- Formulierung besorgenDiese Seite gibt keine Klausel aus. Vorformulierte Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle des § 307 Abs. 1 BGB; die Formulierung gehört in die Hand eines Fachanwalts für Baurecht.
- Entscheidung belegenWird zurückbehalten, zählt später der Stand von damals. In der App wird die Zahlungsentscheidung mit dem damaligen Ampelstand und den fehlenden Nachweisen protokolliert.
Warum das Gesetz hier nicht hilft
§ 273 Abs. 1 BGB gibt ein Zurückbehaltungsrecht, wenn der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger hat. Genau daran fehlt es beim fehlenden Nachweis: Ein Anspruch auf Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung entsteht nicht von selbst, sondern erst aus einer Abrede. Ohne sie behalten Sie ohne Grundlage ein.
Die Kehrseite wird bei einer Sperre aus dem Bauch heraus übersehen. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet; eine Mahnung kann den Verzug nach § 286 Abs. 1 BGB früher auslösen. Der Verzugszins beträgt bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), dazu kommt eine Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB, ausdrücklich auch bei einer Abschlagszahlung.
Was geregelt sein muss
Die sechs Punkte sind keine Musterklauseln, sondern die Fragen, die eine Regelung beantworten muss: welche Nachweise Voraussetzung sind, dass die Gültigkeit zählt und nicht der Eingang, in welchem Rhythmus erneuert wird und wer die Erneuerung anstößt, welche Folge eine Nachweislücke für Abschlags- und Schlusszahlung hat, wer im Betrieb die Sperre auslöst und wieder aufhebt, und ob der Nachunternehmer seine eigenen Nachunternehmer ebenso verpflichtet.
Der letzte Punkt hat einen Grund, der über den Vertrag hinausreicht: Die Bürgenhaftung nach § 14 AEntG erfasst auch den Nachunternehmer Ihres Nachunternehmers und einen von beiden beauftragten Verleiher, während Ihre eigene Vereinbarung ohne Kettenklausel beim direkten Vertragspartner endet.
Und die Grenze nach oben: Ein Einbehalt, der jede Zahlung unbefristet an ein beliebiges Papier bindet, ist selbst ein Risiko. Vorformulierte Klauseln sind nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Deshalb gibt dieses Werkzeug keinen Text zum Abschreiben aus.
Was SubRadar an dieser Stelle tut
Die Software behält keine Zahlung zurück. Sie kennzeichnet den Stand der Nachweisakte, nennt die fehlenden Nachweise beim Namen und hält die Entscheidung fest, die ein Mensch getroffen hat, samt dem Ampelstand von damals. Das ist der Beleg, der im Streitfall zählt, und die Grenze dessen, was eine Software hier leisten kann.
Häufige Fragen
Darf ich die Schlusszahlung anders behandeln als den Abschlag?
Das ist eine der Fragen, die der Vertrag beantworten muss. Diese Seite sagt nur, dass sie beantwortet sein muss: Ohne Regelung fehlt dem Einbehalt in beiden Fällen die Grundlage, und für die Schlusszahlung wiegt das schwerer, weil danach kein Druckmittel mehr bleibt.
Reicht ein Hinweis in meinen Einkaufsbedingungen?
Das entscheidet die Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB, und sie entscheidet über die konkrete Formulierung. Deshalb ist die Antwort hier bewusst ein Verweis auf einen Fachanwalt und kein Textbaustein.
Was, wenn ich schon ohne Grundlage einbehalten habe?
Dann läuft die Verzugsfolge gegen Sie: Zinsen nach § 288 Abs. 2 BGB und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Das ist kein Grund, sofort auszuzahlen, aber ein Grund, die Lage mit einem Fachanwalt zu klären, statt sie auszusitzen.
Alle Funktionen inklusive. Keine Kreditkarte.
Zahlungsentscheidungen protokollierenSechs Punkte mit Fundstelle · Keine Klausel zum Abschreiben · Es wird nichts gespeichert
SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Nachunternehmern (bewährte Praxis). Die Software ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – bei konkreten Haftungsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht. Diese Seite gibt keine Vertragsklausel aus.